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   BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03   

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BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03 (https://dejure.org/2005,23313)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03 (https://dejure.org/2005,23313)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2005 - 29 W (pat) 209/03 (https://dejure.org/2005,23313)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Es besteht folglich auch dann, wenn das Zeichen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung aber in Zukunft jederzeit erfolgen kann, weil das Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Dienstleistungen beschreibt (vgl EuGH GRUR 2004, 674, Rn 54 f, 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 146, Rn 31 f - Doublemint; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).

    Denn diese weiteren möglichen Bedeutungen des Zeichens stehen der Annahme eines beschreibenden Bedeutungsgehalts nicht entgegen (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rn 38 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, Rn 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 146, Rn 32 - Doublemint).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Es besteht folglich auch dann, wenn das Zeichen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung aber in Zukunft jederzeit erfolgen kann, weil das Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Dienstleistungen beschreibt (vgl EuGH GRUR 2004, 674, Rn 54 f, 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 146, Rn 31 f - Doublemint; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).

    Denn diese weiteren möglichen Bedeutungen des Zeichens stehen der Annahme eines beschreibenden Bedeutungsgehalts nicht entgegen (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rn 38 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, Rn 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 146, Rn 32 - Doublemint).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Denn diese weiteren möglichen Bedeutungen des Zeichens stehen der Annahme eines beschreibenden Bedeutungsgehalts nicht entgegen (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rn 38 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, Rn 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 146, Rn 32 - Doublemint).

    Einer Wortmarke fehlt die Unterscheidungskraft regelmäßig dann, wenn das Zeichenwort für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen einen beschreibenden Begriffsinhalt aufweist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rn 19 - BIOMILD; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Die Voraussetzungen für die Eintragung als verkehrsdurchgesetzte Marke sind erfüllt, wenn sich anhand der genannten Kriterien feststellen lässt, dass ein erheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise das Zeichen als Unternehmenshinweis auffasst (vgl. EuGH Rs. C-353/03, Rn 31 - HAVE A BREAK; GRUR 2002, 804 , Rn 60 f - Philips; GRUR 1999, 723, Rn 51 f - Windsurfing Chiemsee).

    Für die Frage der Verkehrsdurchsetzung ist eine namentliche Zuordnung aber nicht erforderlich, denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs genügt es für die Bejahung der Verkehrsdurchsetzung, dass der Verkehr die Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend schlechthin erkennt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn 49 - Windsurfing Chiemsee).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl EuGH GRUR 2004, 1027, Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Zum anderen handelt es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die einer auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt und daher keinen Eintragungsanspruch für andere Markenanmeldungen begründen kann (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Es besteht folglich auch dann, wenn das Zeichen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar noch nicht als Sachangabe verwendet wird, eine solche Verwendung aber in Zukunft jederzeit erfolgen kann, weil das Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Dienstleistungen beschreibt (vgl EuGH GRUR 2004, 674, Rn 54 f, 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 146, Rn 31 f - Doublemint; BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Die Voraussetzungen für die Eintragung als verkehrsdurchgesetzte Marke sind erfüllt, wenn sich anhand der genannten Kriterien feststellen lässt, dass ein erheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise das Zeichen als Unternehmenshinweis auffasst (vgl. EuGH Rs. C-353/03, Rn 31 - HAVE A BREAK; GRUR 2002, 804 , Rn 60 f - Philips; GRUR 1999, 723, Rn 51 f - Windsurfing Chiemsee).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Die Voraussetzungen für die Eintragung als verkehrsdurchgesetzte Marke sind erfüllt, wenn sich anhand der genannten Kriterien feststellen lässt, dass ein erheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise das Zeichen als Unternehmenshinweis auffasst (vgl. EuGH Rs. C-353/03, Rn 31 - HAVE A BREAK; GRUR 2002, 804 , Rn 60 f - Philips; GRUR 1999, 723, Rn 51 f - Windsurfing Chiemsee).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 209/03
    Besonderheiten im Marktsegment der Internet-Providerdienste, die es rechtfertigen könnten, auch die am Vertrieb beteiligten Verkehrskreise zusätzlich mit einzubeziehen, sind hier nicht ersichtlich (EuGH GRUR 2004, 682, Rn 26 - Bostongurka).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 98/84

    "Notenstichbilder"; Urheberrechtsfähigkeit von Noten gemeinfreier Musikwerke

  • BPatG, 28.09.2005 - 29 W (pat) 82/04
    Des Weiteren verweist die Anmelderin auf ein im Januar 2005 erstelltes demoskopisches Gutachten, das sie im Parallelverfahren 29 W (pat) 209/03 zum Nachweis der Verkehrsdurchsetzung der Bezeichnung "FREENET" eingereicht hat.

    Bestätigung findet dieses Ergebnis auch in der von der Anmelderin im Verfahren zur Schutzfähigkeit der Marke "FREENET" vorgelegten Verkehrsbefragung, die für die die Dienstleistung "Bereitstellen von Internet-Zugängen" einen Durchsetzungsgrad von 51 % ergeben hat (BPatG 29 W (pat) 209/03).

  • BPatG, 27.10.2010 - 26 W (pat) 168/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "FREI" - Täuschungsgefahr - keine

    Mit ähnlicher Begründung hat der Senat bereits einmal dem für Biere und alkoholfreie Biere angemeldeten Zeichen "FREI" die Eintragung versagt (BPatG, PAVIS PROMA, 26 W (pat) 357/93; vgl. auch BPatG PAVIS PROMA, 30 W (pat) 173/99 - FREE; BPatG, PAVIS PROMA, 29 W (pat) 209/03 - Hamburger Original Alsterwasser (für Whiskey)).
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